Mitarbeiterbindung stärken: Zufriedene Mitarbeiter dank gezielter Geschenke und steuerlicher Vorteile
Daniela Kochbeck2023-10-11T17:14:38+02:00Die Bindung von Mitarbeitern spielt eine entscheidende Rolle in jedem Unternehmen. Erstaunliche 76 % der Mitarbeiter, die ihre Stelle aufgeben, nennen mangelnde Wertschätzung als Grund dafür. Doch es gibt eine wirksame Lösung: Geschenke. Über 60 % der Mitarbeiter zeigen eine gesteigerte Arbeitgeberbindung, wenn sie Geschenke erhalten.
Geschenke sind also nicht nur Freundschaftsbeweise, sondern auch echte Motivationsfaktoren für Mitarbeiter. Noch dazu können Mitarbeitergeschenke steuerlich abgesetzt werden, was zu erheblichen Einsparungen führen kann.
Aber wie hoch dürfen die Kosten für solche Geschenke sein? Wie oft können sie verteilt werden? Und was ist steuerlich absetzbar? Diese Fragen werden hier beantwortet.
Höhe der Mitarbeitergeschenke: Steuerliche Aspekte
Die Grenze für steuerfreie Geschenke hängt von ihrer Art ab. Es gibt persönliche Anlässe im privaten und beruflichen Umfeld sowie Geschenke ohne persönlichen Anlass.
Persönliche Anlässe (privates Umfeld):
- Verlobung
- Hochzeiten (einschließlich Gold- und Silberhochzeiten)
- Geburten von Kindern
- Taufen, Einschulungen, Kommunionen, Konfirmationen
- Rückkehr aus Elternzeit
Persönliche Anlässe (berufliches Umfeld):
- Geburtstag
- Pensionierung
- Betriebsjubiläen
- Onboarding
- Beförderungen
- Krankenbesuch oder Rückkehr aus Krankenstand
Keine persönlichen Anlässe:
- Firmenjubiläen
- Besondere Leistungen
- Einfache Dankeschöns
- Firmenfeiern
- Weihnachten/Ostern
Steuerfreigrenzen für Geschenke:
Bei persönlichen Anlässen im privaten Umfeld beträgt die steuerfreie Obergrenze 60 € pro Mitarbeiter (Brutto, inklusive Versand). Diese Summe kann monatlich mehrfach genutzt werden. Überschreitet der Arbeitgeber diesen Betrag, unterliegt der volle Betrag der Steuer.
Für persönliche Anlässe im beruflichen Umfeld und Geschenke ohne persönlichen Anlass beträgt die Grenze 50 € pro Mitarbeiter pro Monat (Brutto, inklusive Versand). Auch hier gilt: Überschreitung führt zur vollen Besteuerung.
Was sind zulässige Geschenke?
Es ist wichtig zu beachten, dass Geld nicht verschenkt werden darf, um steuerliche Abzüge zu erhalten. Steuerlich absetzbare Geschenke müssen Sachwerte sein. Dazu zählen Kugelschreiber, Gutscheine, Blumensträuße und Weinflaschen. Doch um wirklich positive Emotionen zu wecken, sind kreative Ideen gefragt. Wie wäre es mit einer kostenlosen Beratung zu unseren einzigartigen Geschenkideen? Individuell zusammengestellt, bieten sie ein besonderes Erlebnis und zeigen Ihren Mitarbeitenden, wie sehr Sie ihre Arbeit schätzen.
Gutscheine – was ist zu beachten?
Grundsätzlich können natürlich auch Gutscheine oder Prepaid-Karten als Aufmerksamkeit ausgegeben werden. Dabei sind aber die gleichen Einschränkungen wie bei der 50-EUR-Grenze zu beachten.
Aber Achtung: seit 2022 fallen Amazon-Gutscheine nicht mehr unter die steuerfreien Sachbezüge, da mit diesen auch bei anderen Unternehmen eingekauft werden kann (Amazon-Marktplatz). Gutscheine, die nur bei einem oder einer begrenzten Reihe von Unternehmen eingelöst werden können, sind jedoch weiter zulässig.
Sonderfall: Weihnachtsgeschenke
Für Betriebsveranstaltungen stehen zweimal im Jahr 110 € steuerfrei pro Mitarbeiter zur Verfügung. Wenn alle zur Feier eingeladen sind, kann dieser Betrag vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Dieser Wert kann zusätzlich mit dem monatlichen Freibetrag von 50 € pro Mitarbeiter kombiniert werden. So können an Weihnachten insgesamt 160 € pro Mitarbeiter steuerfrei verschenkt werden.
Ein wirksames Instrument zur Bindung Ihrer Mitarbeiter
Mitarbeitergeschenke sind ein wirksames Instrument, um die Arbeitgeberbindung zu stärken und Steuern zu sparen. Die Höhe der Geschenke ist abhängig von persönlichen Anlässen und steuerlichen Richtlinien. Sachwerte sind steuerlich abzugsfähig, während Geldgeschenke ausgeschlossen sind. Weihnachtsgeschenke haben spezielle Regeln und können großzügig gestaltet werden, um die Mitarbeiterfreude zu steigern.